Testament

Bitte beachten Sie: Die nachfolgende Erklärung ist keine Rechtsberatung. Bei allen juristischen Fragen empfehle ich Ihnen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, die ich auf Wunsch gerne vermittele. Vollständige Rechtssicherheit erhalten Sie auch beim handschriftlichen Testament nur durch eine anschließende anwaltliche Beratung oder notarielle Beurkundung.

Die gesetzliche Erbfolge wird über das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) klar geregelt. Zuerst haben neben dem Ehepartner die „Erben erster Ordnung“ Anspruch auf den Nachlass des Verstorbenen. Zu diesen zählen die eigenen Kinder und Kindeskinder. Im Anschluss daran sind weitere Angehörige erbberechtigt, also beispielsweise Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen.

Das Testament

Möchte der Erblasser die gesetzliche Erbfolge nicht berücksichtigen oder hat er/sie andere ...

Möchte der Erblasser die gesetzliche Erbfolge nicht berücksichtigen oder hat er/sie andere Wünsche, um etwa einem guten Vertrauten ein Erbe zukommen zu lassen oder die Erbschaftssteuer zu berücksichtigen, ist die Erstellung eines Testaments oder eines Erbvertrages, der z. B. auch nur bestimmte Gegenstände im Wege eines sogenannten Vermächtnisses enthalten kann, empfehlenswert.

Das Testament muss eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein sowie mit Namen, Ort und Datum versehen sein. Ein notariell erstelltes Testament ist mit Gebühren verbunden. Es kann sich jedoch zur Vermeidung von Unklarheiten im Gegensatz zu einem eigenhändig geschriebenen Testament später als hilfreich erweisen.

Auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz finden Sie weitere Informationen zu diesen Themen:

www.bmjv.de

Der digitale Nachlass

Im Rahmen der Nachlassverwaltung ist es auch wichtig, über das digitale Erbe ...

Im Rahmen der Nachlassverwaltung ist es auch wichtig, über das digitale Erbe nachzudenken. E-Mail-Konten, Mitgliedschaften, Social-Media-Accounts, Abonnements etc. werden mit dem Tod eines Menschen nicht automatisch gelöscht. Unter Umständen können auf die Erben hier weitere Belastungen zukommen, wenn die Online-Aktivitäten nicht rechtzeitig gekündigt werden.

Gerne vermittle ich Ihnen Dienstleister, die Ihnen bei der digitalen Nachlassregelung helfen.