Patientenverfügung

Die Patientenverfügung ist Ihre persönliche Vereinbarung, die im Falle einer schwerwiegenden Erkrankung oder eines Unfalls in Kraft tritt. Sie enthält Ihre Wünsche bezüglich der medizinischen Behandlung. Sollten Sie aufgrund der Krankheit oder der Verletzungen Ihren Willen nicht mehr äußern können, haben Sie damit die Gewissheit, dass Ihre Wünsche berücksichtigt werden. 

Die Patientenverfügung sollte schriftlich verfasst und möglichst regelmäßig aktualisiert werden. Eine sinnvolle Ergänzung ist hier auch die Vorsorgevollmacht bzw. die Betreuungsverfügung. Sprechen Sie mit Ihrem Hausarzt darüber sowie mit Ihren Angehörigen. Bewahren Sie die Unterlagen an einem Ort auf, der Ihrer Familie bekannt ist.

Auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz finden Sie weiterführende Informationen sowie Formulare zum Download:

www.bmjv.de